Hallo Sakiyo
Das Talent heisst im Grundregelwerk "Tiergestalt"
Ich münz das mal auf den Wyndländer um:
WOLFSGESTALT
Wyndländer (III/2LP)* Muss erstmalig während der Charaktererschaffung bereits erworben werden (d.h. du hast von den 4 Kultur-LP nur 2 zur freien Auswahl)
Der Wyndländer kann sich pro Talentrang einmal alle 24 Stunden samt seiner Ausrüstung (magische Boni von Gegenständen wirken dadurch weiterhin) in einen Wolf (siehe Seite 125) verwandeln.
Die Verwandlung dauert eine Runde und kann jederzeit rückgängig gemacht werden, erlittener Schaden bleibt nach der Rückverwandlung gänzlich bestehen.
GEI, VE und AU des Wyndländer verändern sich in Tiergestalt nicht, jedoch nehmen alle anderen Attribute, Eigenschaften und Kampfwerte die Werte des Wolfs an.
In Wolfsgestalt ist es dem Wyndländer nicht möglich, zu sprechen oder zu zaubern, wohl aber, Gesprochenes zu verstehen und die Sinne des Wolfes einzusetzen.
Zauber, die beispielsweise Tiere kontrollieren, haben auf den verwandelten Wyndländer keinen Einfluss