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Dungeonslayers => Allgemein => Charaktere [DS4 & RvC] => Thema gestartet von: Sakiyo am 05. August 2019, 19:27:27
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Hey Slayer :)
ich wüsste gerne was die "Wolfsgestalt" denn nun eigentlich macht. Ich blättere hin und her und finde nichts, außer das sich die coolen Wyndländer zu eben einem solchen Wolf verwandeln können und das schon ab Stufe 1 (?).
Vielen Dank schon im Voraus :D
Sakiyo
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Hallo Sakiyo
Das Talent heisst im Grundregelwerk "Tiergestalt"
Ich münz das mal auf den Wyndländer um:
WOLFSGESTALT
Wyndländer (III/2LP)* Muss erstmalig während der Charaktererschaffung bereits erworben werden (d.h. du hast von den 4 Kultur-LP nur 2 zur freien Auswahl)
Der Wyndländer kann sich pro Talentrang einmal alle 24 Stunden samt seiner Ausrüstung (magische Boni von Gegenständen wirken dadurch weiterhin) in einen Wolf (siehe Seite 125) verwandeln.
Die Verwandlung dauert eine Runde und kann jederzeit rückgängig gemacht werden, erlittener Schaden bleibt nach der Rückverwandlung gänzlich bestehen.
GEI, VE und AU des Wyndländer verändern sich in Tiergestalt nicht, jedoch nehmen alle anderen Attribute, Eigenschaften und Kampfwerte die Werte des Wolfs an.
In Wolfsgestalt ist es dem Wyndländer nicht möglich, zu sprechen oder zu zaubern, wohl aber, Gesprochenes zu verstehen und die Sinne des Wolfes einzusetzen.
Zauber, die beispielsweise Tiere kontrollieren, haben auf den verwandelten Wyndländer keinen Einfluss
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Das bezieht sich auf dieses Talent:
TIERGESTALT
DRU 10 (V)
Der Druide kann sich pro Talentrang einmal
alle 24 Stunden samt seiner Ausrüstung
(magische Boni von Gegenständen
wirken dadurch weiterhin) in ein Tier der
Größenkategorie “normal” (siehe Seite 104)
oder kleiner verwandeln, wie beispielsweise
eine Maus, eine Katze oder ein Wolf, aber
keine magischen, giftigen oder flugfähigen
Tiere.
Die Verwandlung dauert eine Runde
und kann jederzeit rückgängig gemacht
werden, erlittener Schaden bleibt nach der
Rückverwandlung gänzlich bestehen.
GEI, VE und AU des Druiden verändern
sich in Tiergestalt nicht, jedoch nehmen
alle anderen Attribute, Eigenschaften und
Kampfwerte die Werte des Tieres an, nicht
jedoch Spezialangriffe wie beispielsweise
den Giftbiss einer Schlange.
In Tiergestalt ist es dem Druiden nicht
möglich, zu sprechen oder zu zaubern, wohl
aber, Gesprochenes zu verstehen und die
Sinne des Tieres einzusetzen.
Zauber, die beispielsweise Tiere
kontrollieren, haben auf den verwandelten
Druiden keinen Einfluss.
Du kannst dich aber eben nur in einen Wolf verwandeln.
Wolf
KÖR: 8 AGI: 7 GEI: 1
ST: 3 BE: 4 VE: 0
HÄ: 1 GE: 0 AU: 0
:kw1: 29 :kw2: 10 :kw3: 11 :kw4: 7 :kw5: 13
Talente: Nachtsicht, Natürliche Waffen, Sturmangriff
Waffen: Großer Biss (WB+2, GA-1)
Panzerung: Wolfspelz (PA+1)
GH: 4 GK: no EP: 81
GRW S. 125
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Wow, danke für die schnelle Antwort, jetzt kann ich auch beruhigt schlafen ;)
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Wow, danke für die schnelle Antwort, jetzt kann ich auch beruhigt schlafen ;)
Solange du dich nicht in einen Wolf verwandelst...
Herzlich Willkommen hier im Forum!
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Da fällt mir zu später Stund die nächste Fragen heirzu ein :D Was machen denn die anderen Ränge der tiergestalt, sprich II und III ?
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Naja. Die Anzahl der Verwandlungen pro 24 h erhöhen.
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Dachte eher man wählt pro Rang ein Tier :o
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Dachte eher man wählt pro Rang ein Tier :o
Bei Wolfsgestalt des Wyndländers nicht, bei Tiergestalt darf auch jedesmal ein anderes Tier gewählt werden.
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Dachte eher man wählt pro Rang ein Tier :o
Es geht doch darum, den Wyndländern ein besonderes Kulturschmakerl zu geben, nicht außergewöhnliche Fähigkeiten per Geburtsrecht ;)
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Dachte eher man wählt pro Rang ein Tier :o
Es geht doch darum, den Wyndländern ein besonderes Kulturschmakerl zu geben, nicht außergewöhnliche Fähigkeiten per Geburtsrecht ;)
Ah okay, hatte im Kopf dass das Talent für sie ohnehin nur auf einem Rang erlernbar ist und nur als Druide weiter gesterigert werden kann der dann natürlich andere Tiere wählt ::)