Es gibt nicht "das Nutzungsrecht". Es gibt exklusive Nutzungsrechte (wenn jemand exklusive Nutzungsrechte hat, kann niemand anders Nutzungsrechte haben) und nichtexklusive Nutzungsrechte (wenn du ein Nutzungsrecht einger?umt bekommen hast, kann der Urheber aber noch weitere Nutzungsrechte vergeben). Und Facebook braucht Nutzungsrechte, um deine Bilder ?berhaupt anzeigen zu d?rfen.
Au?erdem: Nutzungsrecht != Urheberrecht. Das Urheberrecht liegt immer und automatisch beim Urheber und kann von diesem nicht abgegeben werden. Ein Nutzungsrecht r?umt der Urheber (direkt oder z. T. auch indirekt) ein. Zum Beispiel r?umt dir die Creative Commons-Lizenz ein nichtexklusives Nutzungsrecht an einem Werk ein. Merke (und das ist wichtig): Es gibt KEINE Bilder ohne Urheberrecht - es sei denn, das Urheberrecht ist abgelaufen, da der Urheber seit 70 Jahren tot ist.
Nutzungsrechte m?ssen auch immer ausdr?cklich einger?umt werden. Wenn bei einem Werk nicht explizit angegeben ist, dass du es in einer bestimmten Art und Weise weitergeben darfst, darfst du das auch nicht - zumindest au?erhalb der sehr engen Grenzen des Zitatrechts. Zu welchen Bedingungen du etwas weiternutzen darfst, kann relativ frei vereinbart werden. Zum Beispiel bist du nicht grunds?tzlich verpflichtet, den Namen deiner Zeichner zu nennen. Das kommt darauf an, welche Vereinbarungen du mit ihnen hast. Wenn die Bilder zum Beispiel unter einer Creative Commons-Lizenz stehen, ist eine Namensnennung grunds?tzlich erforderlich - das steht in der Lizenz auch ausdr?cklich drin, zusammen mit einigen anderen Bedingungen (die zwischen den Varianten der CC - also zwischen CC-by, CC-by-sa, CC-by-sa-nc, CC-by-nc-nd und so weiter - variieren k?nnen).
Wenn keine Lizenzbedingungen angegeben sind, hilft nur Nachfrage. Einfach so nutzen funktioniert nicht.
Kurzfassung: Wenn nicht dabei steht, dass du es nutzen darfst, darfst du das auch nicht. Gleiches gilt nicht nur f?r Bilder, sondern genauso f?r Texte, Schriftarten et cetera pp.