Hallo Leute,
ich hau die Frage jetzt einfach mal hier rein. Am besten beantworten könnte sie wohl Bruder Grimm, aber mich würden mehr Meinungen zu dem Thema interessieren.
Meine Spielerin, eine Druidin, möchte sich selber mit dem Talentzauber einen weiteren Rang Bärengestalt verleihen um sich erneut verwandeln zu können. Nun stellen sich ihr (und somit sie mir) folgende Fragen:
Geht das denn so? Bleibt die Verwandlung nach Ablauf von Talentzauber bestehen?
Das Talent besitzt sie bereits, d.h. sie würde einen weiteren Rang bekommen und damit eine weitere Verwandlung pro Tag, also wäre die Probe laut Grimmoire unmodifiziert. Da der ZAW weiß, dass das Ziel das Talent beherrscht. Logisch, wenn man sich selbst anwählt. Nun stellt sich mir die Frage, ob man diesen Zauber auf sich selbst wirken kann. Die Distanz ist Berühren und es steht nicht explizit dabei, dass es nicht geht, aber es ist so formuliert, als würde es sich nur auf fremde Ziele beziehen.
Der genaue Text aus dem Grimmoire Nr.6:
Talentzauber
Dauer: Probenergebnis in Kampfrunden
Distanz: Berühren
Abklingzeit: 100 Kampfrunden
Effekt:
Der Zauberwirker verleiht dem
berührten Charakter einen zusätzlichen
Talentrang. Handelt es sich dabei um ein
Talent, das dieser beherrscht (und von
dem der Zauberwirker weiß, dass er es
beherrscht), bleibt die Zauberprobe
unmodifiziert. Möchte der Zauberwirker ein Talent
verleihen, das die Zielperson noch nicht
beherrscht, aber von ihrer Klasse und
Stufe her lernen könnte, ist die
Zauberprobe um -2 erschwert.
Ebenso ist es möglich, der Zielperson
einen Rang in einem Talent zu verleihen,
auf das sie von ihrer Klasse her (noch)
keinen Zugriff hätte, sofern ein Charakter
anderer Klasse von vier Stufen niedriger
Zugriff darauf haben würde. In diesem Fall
ist die Zauberprobe um -4 erschwert.
Sollte das gewünschte Talent, sofern die
Zielperson es nicht bereits besitzt, für die
Charakterklasse des Zauberwirkers nicht
an irgendeinem Punkt verfügbar sein,
muss dieser vor dem Wirken des Zaubers
GEI+VE (+Bildung oder ein passendes
Wissensgebiet) würfeln. Bei einem
Misserfolg sind die Kenntnisse des
Zauberwirkers nicht ausreichend, um das
Talent zu verleihen, und der Zauber wird
für dieses Talent automatisch
fehlschlagen. Der Wurf ist auch
erforderlich, wenn das Talent einer
Heldenklasse zugänglich ist, der der
Zauberwirker (noch) nicht angehört (es sei
denn er hat das Talent ADEPT für diese Heldenklasse).
Soll der Zauber auf einen NSC oder eine
Kreatur mit nicht eindeutig angegebener
Klasse oder Stufe gewirkt werden, ist seine
Stufe als Gesamtsumme seine Eigenschaftspunkte -9 (Min. 1)
anzunehmen. Seine Charakterklasse
ermittelt sich aus dem höchsten
Attributswert (KÖR = Krieger; AGI =
Späher; GEI = Zauberwirker (beliebig); bei
Gleichstand entscheidet der Spielleiter.