Wie ist das mit dem "bekanntesten Rollenspiel der Welt" - ist das so wirklich so schlimm dass man den Namen m?glichst vermeiden sollte, weil man sonst gleich ne Millionen-Klage am Hals hat?
Wenn Du es nicht verleumdnerisch verunglimpst, sollte alles andere unter freie Meinungs?u?erung bzw. kostenfreie Werbung fallen.
Im konkreten Fall w?rde ich z.B. gerne ein uraltes Werbe-Prospekt Anfang 90er f?r D&D-Computerspiele einscannen und hochladen (Goldbox-Serie etc.).
Korrekterweise m?sstest Du das lassen - die Rechte hat immer noch die Computerfirma und/oder der K?nstler. Zwar unwahrscheinlich, dass man das finden und Ma?nahmen ergreifen w?rde, daf?r aber eine sch?ne Prinzipienfrage.
Was ist mit dem einbetten von Youtube-Videos (z.B. zu eben solchen CRPGS)?
Da m?sste man sich bei YouTube dann eher Gedanken machen.
Und brauche ich eigentlich wirklich unbedingt ein Impressum!?
Alles andere ist in DE sonst ein Risiko. Per Gesetz bist Du als Webseitenbetreiber dazu verpflichtet (nein, Wordpress' Impressum g?lt da nich), sonst drohen Abmahnungskosten im 4-(eher)5stelligen Bereich. Das Problem ist, dass es inzwischen Kanzleien gibt, die nur das Netz durchsuchen, um ihr n?chstes Abmahnopfer zu finden. Bei Bloggern kann man vermutlich weniger holen als bei Firmen, trotzdem besteht die Chance rein russisch Roulette m??ig.
@Greifenklaue: Mitnichten, dass z?hlt f?r alle, die in die ?ffentlichkeit (=Blog/Webseite) gehen, ob per html-Eigenbau oder per Blogsoftware ist den Richtern da Pupe. Versprochen