Ein Streuner darf ja das Talent "Fremdes Talent" erlernen und dadurch ein seiner Klasse verwehrtes Talent erlernen. Der max. Talentrang in einem so erlernten Talent darf max. so hoch sein, wie der Rang in "Fremdes Talent" . Dazu hab ich zwei Fragen:
1. Der Streuner muss sich mittels dieses Talentes nicht mehr an die Klassenbeschränkung für ein Talent halten, muss aber weiterhin die Stufenbeschränkung einhalten, oder sehe ich das falsch?
Bsp.: Der Streuner Stufe 5 könnte durch "Fremdes Talent" das Talent Rüstungsgewöhnung (KÄM 4, Tech 4) erlernen, nicht aber den Waffenlosen Meister (MMÖ 10).
2. Kann der Streuner ein Talent erlernen, dass ihm sonst erst auf einer späteren Stufe zur Verfügung stehen würde, evtl. auch noch mit niedrigerem Talentrang? Zum Beispiel das Erlernen des Talentes "Erste Hilfe" (Tech 1 (III), alle anderen 8 (I)) und kann er dieses dann auch, wie ein Tech über Rang I steigern? (natürlich unter der Vorraussetzung, dass er genügend Talentränge in "Fremdes Talent" besitzt)