- Mir ist klar, dass das ein Thema ist, wo AI-Generatoren für Bilder ziemlich gut passen würden - hier muss ich mich noch erkundigen, was wie geht - also bitte wartet hiermit noch auf einen Kommentar von mir.
Now you got me going! ;-) Mich beschäftigt dieses Thema auch gerade, weil ich KI-Illus für ein Fanwerk haben möchte. Soweit ich das verstanden habe, ist der Rechtsstand beim Copyright so:
(1) Die AI hat keine Rechte an den Bildern, weil nur ein menschliches Wesen als Schöpfer eines Werks und als Rechteinhaber daran angesehen wird. Oder: "Nach dem Urheberrecht ist für eine Antwort auf diese Frage entscheidend, ob und inwieweit die zu schützenden Werke auf die gestalterische Tätigkeit einer menschlichen Person zurückzuführen sind (§ 2 Abs.2 UrhG)." (Quelle:
https://www.palmerhargreaves.de/blog/generative-kuenstliche-intelligenz-und-recht)
Und auch die Programierer der KI haben keine Rechte an den von der KI erstellten Werke; denn sie sind nicht die Schöpfer der Ergebnisse. (ebendort)
(2) Gleichzeitig gilt der bloße Prompt, den ich schreibe, damit die KI das Bild erzeugen kann, nicht als bedeutender Anteil am Ergebnis. Deshalb habe auch ich nicht das Recht am KI-generierten Bild.
(3) Wenn also weder die KI, noch ihre Betreiber noch ich ein Recht am Bild hat, das von einer KI generiert wird, wo liegt dann das Problem?
(4) Es kann mehrere Probleme geben:
(a) Das Ergebnis der KI orientiert sich am Stil eines noch lebenden Künstlers. Manchmal gibt das ein Prompt auch vor: "Fotografie, Porträt, im Stil von Annie Leibovitz." Oder es wird ein urheberrechtlich geschütztes Bild hochgeladen und die KI wird angewiesen, auf Grundlage des Bildes eine Weiterentwicklung zu entwerfen. Auf diese beiden Vorgehensweisen habe ich Einfluss und kann sie vermeiden. Nicht vermeiden kann ich die Tatsache, dass eine KI möglicherweise mit urheberrechtlich geschützten Daten oder Fotos trainiert worden ist. Anders ausgedrückt: "Eine andere Frage ist aber, ob die mittels Künstlicher Intelligenz generierten Werke Urheberrechte verletzen – etwa, wenn das neue Werk sehr stark an ein bestehendes erinnert oder Teile davon kopiert." (Quelle:
https://www.gruender.de/kuenstliche-intelligenz/kuenstliche-intelligenz-urheberrecht/)
(b) Die Betreiber der AI – wie hier BING – können die kommerzielle Nutzung der Bilder schlicht untersagen: "Nutzung von Kreationen: Subject to your compliance with this Agreement, the Microsoft-Servicevertrag, and our Content Policy, you may use Creations outside of the Online Services for any legal personal, non-commercial purpose." (Quelle:
https://www.bing.com/new/termsofuse?FORM=GENTOS)
Fazit:
(1) Verbietet der Betreiber einer KI explizit die kommerzielle Nutzung der Ergebnisse, kann ich die Bilder nicht nutzen.
(2) Erlaubt der Betreiber einer KI die kommerzielle Nutzung – wie z.B. "Nightcafe" –, überprüfe ich mit der Google Reverse Image Search, ob das Ergebnis im Stil oder Inhalt bereits im Netz vorhanden ist oder vorhandenen Bildern stark ähnelt. Dann nutze ich das Bild nicht. Nur wenn die GRIS keine identischen oder ähnlichen Bilder ausspuckt, nutze ich die Ergebnisse der KI.