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Dungeonslayers => Allgemein => Regeln [DS4 & RvC] => Thema gestartet von: fauchendeswesen am 23. Mai 2013, 21:03:14
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Hallo,
lasst ihr bei einstürzenden Dungeondecken die Charaktere Abwehr auf den ermittelten Schaden werfen?
Die Regeln sprechen nur von der Schadensermittlung (zerstörbare Dungeons im Grundregelwerk). Nicht jedoch von Abwehrmöglichkeiten.
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Nichtabwehrbsarer Schaden ist die Ausnahme und nur gültig, wenn der Schaden mit nichtabwehrbar gekennzeichnet ist.