Burning Forum
Dungeonslayers => Allgemein => Thema gestartet von: Zauberlehrling am 13. November 2022, 12:07:17
-
Angenommen ich will nen Kampfsportler spielen - und ich komm irgendwie zum Talent "Waffenloser Meister", dann gilt ja:
Der Kampfmönch ist ein Meister des waffenlosen Kampfes, der WB seiner unbewaffneten Angriffe beträgt +1 pro Talentrang. Der normalerweise gültige Bonus von +5 auf Abwehr gegen waffenlose Angriffe entfällt bei seinen Gegnern, deren Abwehr außerdem noch pro Talentrang um 1 gesenkt wird. Außerdem erhält ein waffenloser Meister +1 auf Abwehr und Initiative pro Talentrang, sofern er keinen Schild und keine Art von Rüstungen bis auf Stoff trägt.
So - und nun kommts. Aus der Sektion "Kampfdetails" zitiere ich euch folgendes:
NAHKAMPF MIT ZWEI WAFFEN
Wer mit zwei Einhandwaffen gleichzeitig
angreift, würfelt für jede Waffe einen
separaten Angriff, was jedoch nur als eine
einzelne Aktion gewertet wird. Dabei werden
Schlagen und die Abwehr allerdings um 10
gemindert (es sei denn, man verfügt über
das Talent Zwei Waffen), bis der Angreifer
in der Folgerunde wieder an der Reihe ist.
Da aber der Waffenlose Meister keine Waffen trägt kann er im Umkehrschluss eigentlich immer ohne Mali zweimal angreifen.
Auch das Talent "Zwei Waffen" unterstützt das - denn es geht auch hier immer nur um bewaffnete Angriffe...
;D
-
Da aber der Waffenlose Meister keine Waffen trägt kann er im Umkehrschluss eigentlich immer ohne Mali zweimal angreifen.
Auch das Talent "Zwei Waffen" unterstützt das - denn es geht auch hier immer nur um bewaffnete Angriffe...
;D
Eigentlich kann er dann im Umkehrschluss überhaupt nicht zweimal angreifen, da er ja gar keine Waffe trägt und waffenlose Schläge nirgends als Einhandwaffen definiert werden. "Nahkampf mit zwei Waffen" als auch das Talent "Zwei Waffen" wären dann also auf waffenlosen Kampf erst gar nicht nicht anwendbar.
-
Da hast du auch Recht. Ich muss sagen, dass ich eigentlich gerade nicht weiß wie ich das regeln würde. An sich gefällt mir die Idee, dass es immer wie bei Bud Spencer einen Satz heiße Ohren Links-Rechts gibt. Aber wohl wirklich nur bei einem Kampfmönch, nicht bei einem Faustkämpfer (nach Bruder Grimm).
-
Ich würde einfach sagen, entweder werden bei waffenlosen Angriffen die Fäuste wie 1h-Waffen behandelt, mit allen Pros und Cons, oder halt überhaupt nicht. Aber einerseits zu sagen, die sind wie Waffen, wenn es um die Verwendung geht, dann aber wiederum doch nicht, wenn es bestimmte Nachteile von Waffen betrifft, ist halt nicht im Sinne der Regeln.
-
Da hast du auch Recht. Ich muss sagen, dass ich eigentlich gerade nicht weiß wie ich das regeln würde. An sich gefällt mir die Idee, dass es immer wie bei Bud Spencer einen Satz heiße Ohren Links-Rechts gibt. Aber wohl wirklich nur bei einem Kampfmönch, nicht bei einem Faustkämpfer (nach Bruder Grimm).
Wieso nicht bei einem Faustkämpfer?
-
Schwierig zu erklären, ein Heiler, der nun Kampfmönch ist, der braucht eher ein wenig Support bei seinen nk-angriffen als ein Krieger. Wenn ich allerdings beide in einer Kampagne hätte, dann würde ich natürlich keinen bevorzugen ...
-
Ich sehe es so:
„Waffenlos” ist im Abschnitt „Ausrüstung“ als Waffe aufgeführt (DS4 S. 80). Alle zweihändigen Waffen sind dort explizit mit „(2h)“ markiert, aber bei „Waffenlos“ ist das nicht der Fall. Für mich ist „Waffenlos“ also in diesem Kontext als Einhandwaffe zu sehen, und es gelten insbesondere auch die Regeln zum Nahkampf mit zwei Waffen.
Oder anders gesagt, „Waffenlos” ist für mich auch eine (einhändige) Waffe, und „Waffenloser Meister“ lediglich eine Art Spezialisierung auf diese „Waffengattung“.
-
Schwierig zu erklären, ein Heiler, der nun Kampfmönch ist, der braucht eher ein wenig Support bei seinen nk-angriffen als ein Krieger. Wenn ich allerdings beide in einer Kampagne hätte, dann würde ich natürlich keinen bevorzugen ...
Ach so. Ich dachte, du meinst regeltechnische Gründe...