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Dungeonslayers => Allgemein => Regeln [DS4 & RvC] => Thema gestartet von: Zauberlehrling am 07. Januar 2021, 11:32:04

Titel: Frage zum Talent Sehnenschneider
Beitrag von: Zauberlehrling am 07. Januar 2021, 11:32:04
Ich zitiere mal:

Zitat
Der Charakter kann im Kampf einmal pro Talentrang einem Gegner die „Sehnen schneiden“. Er muss dies vor dem entsprechendem Nahkampfangriff ansagen. Für diese Aktion wird die Abwehr des Charakters halbiert, bis er in der nächsten Kampfrunde wieder an der Reihe ist. Wird beim Gegner ein Schaden erzielt, wird dieser Schaden halbiert und der Laufen- Wert des Gegners um 0,5m pro Talentrang gesenkt. Wird kein Schaden verursacht, zählt dies nicht als Talenteinsatz und ein erneuter Versuch ist möglich. Die Verletzung kann nur auf magische Weise geheilt werden (einfachste Heilmagie reicht allerdings).

So - meine Frage: Wenn KEIN Schaden verursacht wird, ist die Abwehr dann trotzdem halbiert (und das für alle die nach dem Attentäter noch dran sind)?

Warum? Die Formulierung des ersten Satzes wirkt als wäre was danach kommt eigentlich unabhängig davon.
Aber: Rein logisch denke ich aber, dass die Halbierung der Abwehr nur bei einem erfolgreichen Talenteinsatz weiterwirkt - weil ansonsten könnte der Attentäter so immer wieder mal die Abwehr eines Gegners halbieren...

edit: Habe nochmal gelesen - es wird die Abwehr des Attentäters gesenkt! Nicht die des Opfers. Damit ist das mal klar - nur ist die Frage ob auch bei einem nicht-erfolgreichen Angriff??
Titel: Antw:Frage zum Talent Sehnenschneider
Beitrag von: CK am 07. Januar 2021, 13:59:56
Auch bei einem nichterfolgreichen Angriff. Der Attentäter vernachlässigt seine eigene Abwehr, weil er gezielt gegen die Sehnen des Ziels vorgeht und dabei sich nicht so gut verteidigen kann.