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Slay-Engine => Dungeonslayers => Regeln [DS4 & RvC] => Thema gestartet von: Ergon am 28. Juli 2017, 11:30:15
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Hallo liebe Slayergemeinde,
auch wenn das Thema bestimmt schon einmal aufgekommen ist, habs ich leider nicht aufstöbern können. :/
Ich versteh die Schadensberechnung von Giften nicht.
Festschaden ist klar: pro 25gm 1Schaden mehr
Aber wie steht das mit dem Würfelschaden?
Als Formel steht da: 4GM/1 Schaden.
Die sieht für mich eins zu eins aus wie die für Festschaden... Wüfel ich da ne Probe ob das Gift überhaupt "funktioniert" also z.B. Ich geb 20GM aus und muss dann ne 5 oder weniger Wüfeln und diesen Betrag verursacht das Gift dann ggf. Schaden?
Danke schomal!
Gruß Ergon
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Exakt, ja!
Ein Festschaden-Gift, für das du 125 GM ausgegeben hast, macht genau 5 Schaden (die abgewehrt werden dürfen, es sei denn, du hast den vierfachen Preis bezahlt).
Ein Würfelschaden-Gift, für das du 20 GM ausgegeben hast, macht nach erfolgreicher "Einbringung in die Zielperson" einen Angriffswurf mit einem Probenwert 5. Ein Ergebnis darüber zeigt an, dass das Gift keine Wirkung zeigt, jedes Ergebnis darunter macht entsprechend Schaden (der abgewehrt werden darf, es sei denn, du hast den vierfachen Preis bezahlt).
Falls ich hier irgendwo Mist erzähle, bitte ich um Korrektur.
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Super Danke :)
Im Basisregelwerk ist das echt verwirrend beschrieben....
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"Wüfelschadne" :D
Halo, i bims ... 1 vertiper
sorry für OT :D :D :D
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Ich habe in meinen Runden bisher noch keine Gifte gehabt und bin bei dem Thema auch etwas unsicher, aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat ein Charakter zwei "Verteidigungswürfe". Einmal die Gift-trotzen-Probe und einmal die ganz normale Verteidigung wenn das Gift Schaden verursacht. Soweit richtig?
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Hmm, ich würde den Gift-trotzen-Wurf nur gegen Lähmungs-, Betäubungs- und andauernde Gifte (wie z.B. durch Kreaturenfähigkeit) zulassen.
Gegen einmaligen direkten Schaden durch Gift käme entsprechend nur ein Abwehrwurf ohne Rüstung zum Einsatz (plus alle Boni, von denen Gift trotzen profitieren würde!).
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Ich handhabe es so, dass die Gift-trotzen Probe (bei Schadensgiften) auch gleichzeitig der Abwehrwurf ist...aber ob das "richtig" ist, da bin ich mir auch nicht sicher :D
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Gegen einmaligen direkten Schaden durch Gift käme entsprechend nur ein Abwehrwurf ohne Rüstung zum Einsatz (plus alle Boni, von denen Gift trotzen profitieren würde!).
... also KÖR+HÄ + Boni, was wiederum eine Gift trotzen-Probe ist. Man könnte also sagen, gegen Gifte wird nur eine Gift trotzen- anstelle einer ("normalen") Abwehrprobe gewürfelt.
Edit: Was genau das bedeuten würde, was Dzaarion eben geschrieben hat.
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Gegen einmaligen direkten Schaden durch Gift käme entsprechend nur ein Abwehrwurf ohne Rüstung zum Einsatz (plus alle Boni, von denen Gift trotzen profitieren würde!).
... also KÖR+HÄ + Boni, was wiederum eine Gift trotzen-Probe ist. Man könnte also sagen, gegen Gifte wird nur eine Gift trotzen- anstelle einer ("normalen") Abwehrprobe gewürfelt.
Edit: Was genau das bedeuten würde, was Dzaarion eben geschrieben hat.
ich sehe das wie Bruder Grimm. Es wird unterschieden zwischen sofort und Langzeitwirkung
gegen Sofortwirkung (i.d.R. Schaden) wir ein ganz normaler Abwehrwurf (ohne Rüstungsbonus) gewürfelt.
gegen Langzeitwirkung (i.d.R. Lähmung, Betäubung etc.) wird Gift-Trotzen+Einstecker gewürfelt um sich dem entgegenzustämmen (ähnlich wie wenn man müde ist gegen den Sekundenschlaf anzukämpfen)
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auch auf die gefahr hin gesteinigt zu werden, aber ich mache es mir ganz einfach.
es wird bei gift immer gifttrotzenprobe gewürfelt, einzig der bonus ändert sich oder der mali. beim kampf z.b. gibt es nur boni wenn der charakter ein passendes talent besitzt, es gibt sogar eher mali wegen bewegung und stress also erhöhten blutkreislauf.
bei giften im essen/getränken gibt es eher boni, schon allein weil es leichter ist seinen körper ruhe zu gönnen.
aber ehrlich benutz ich vergiftungen auch lieber als plotwerkzeug als als tötungswerkzeug.