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Slay-Engine => Dungeonslayers => Regeln [DS4 & RvC] => Thema gestartet von: Uisge beatha am 04. September 2013, 18:14:01
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Das Talent Parade setzt ja eigentlich eine gezogene Nahkampfwaffe voraus um den Bonus auf die Abwehr anrechnen zu können.
Andererseits sollte mMn gerade der Kampfmönch in der Lage sein Angriffe mit der Hand/mit dem Unterarm zu blocken/parieren. Außerdem wird ja z.B. beim Rundumschlag, der eigentlich eine Zweihandwaffe voraussetzt, auch schon eine Ausnahme für Kampfmönche/Waffenlose Meister gemacht.
Wie regelt ihr das bzw. wie würdet ihr das regeln? Oder nehmt ihr das gar nicht als "Problem" wahr?
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Ich betrachte die Fäuste des Kampfmönchs als gezogene Waffen, auch wenn der Hinweis im GRW leider fehlt.
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Danke für die Stellungnahme! :)
Ich betrachte die Fäuste des Kampfmönchs als gezogene Waffen, ...
Jepp, fertiggeladen und entsichert! :D
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Und Zweihandwaffen sind Hände für gewöhnlich auch. ;D
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Ich betrachte die Fäuste des Kampfmönchs als gezogene Waffen, auch wenn der Hinweis im GRW leider fehlt.
Handhabe das auch so. Ansonsten gäbe es für den waffenlosen Kampf viel zu wenig Anwendungssinn. Die Talente dafür sind eh mehr als mager.
Ich habe eine professionelle Ringerin aus Kait für ein Abenteuer erstellt und habe dieses Talent ebenfalls zur Abwehr übernommen.
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Und Zweihandwaffen sind Hände für gewöhnlich auch. ;D
Das ist der Unterschied zwischen Zweihandwaffen und zwei Handwaffen. ;)