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Slay-Engine => Gammaslayers => Regeln => Thema gestartet von: Blakharaz am 22. August 2013, 16:10:15
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Ein Streuner darf ja das Talent "Fremdes Talent" erlernen und dadurch ein seiner Klasse verwehrtes Talent erlernen. Der max. Talentrang in einem so erlernten Talent darf max. so hoch sein, wie der Rang in "Fremdes Talent" . Dazu hab ich zwei Fragen:
1. Der Streuner muss sich mittels dieses Talentes nicht mehr an die Klassenbeschränkung für ein Talent halten, muss aber weiterhin die Stufenbeschränkung einhalten, oder sehe ich das falsch?
Bsp.: Der Streuner Stufe 5 könnte durch "Fremdes Talent" das Talent Rüstungsgewöhnung (KÄM 4, Tech 4) erlernen, nicht aber den Waffenlosen Meister (MMÖ 10).
2. Kann der Streuner ein Talent erlernen, dass ihm sonst erst auf einer späteren Stufe zur Verfügung stehen würde, evtl. auch noch mit niedrigerem Talentrang? Zum Beispiel das Erlernen des Talentes "Erste Hilfe" (Tech 1 (III), alle anderen 8 (I)) und kann er dieses dann auch, wie ein Tech über Rang I steigern? (natürlich unter der Vorraussetzung, dass er genügend Talentränge in "Fremdes Talent" besitzt)
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Ich glaube das war einfach so:
Du kaufst dir einen Rang Fremdes Talent und darfst dadurch einen Rang eines gleichstufigen Talentes mit anderer Klasse kaufen.
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Ja, ich glaube du hast recht, hab es nochmal durchgelesen und verstehe es jetzt anders. Man darf sich insgesamt soviele Talentränge in klassenfremden Talenten dazukaufen, wie der Rang in "Fremdes Talent" beträgt.
Also sollte es auch möglich sein, als Streuner "Erste Hilfe" III zu erwerben, vorrausgesetzt man kauft sich das Talent auf Stufe 8 (oder füher, falls man auch dafür "Fremdes Talent" einsetzen möchte) und erwirbt durch weitere Ränge in "Fremdes Talent" die restlichen beiden Ränge. Würde dann halt im günstigsten Fall 5 Talentpunkte kosten (evtl. auch nur 4 TP, wenn man "Erste Hilfe" durch die Kultur bekommt).