Nochwas dazu:
a) Ich bin kein Jurist. Was ich hier so schreibe, ist meine Auslegung der Lizenz. Wer sich da besser auskennt, darf mich gerne korrigieren.
b) Es kommt bei der Anwendung der Lizenz sehr auf den Zusammenhang an. Teilweise wurde schon argumentiert, dass das Einbinden von Material, dass laut Lizenz nicht kommerziell genutzt werden darf, auf Webseiten mit Werbefinanzierung nicht benutzt werden darf. Der Teufel liegt hier im Detail.
c) Ich pers?nlich stelle lieber mein komplettes Werk (wenn es Material verwendet, dass unter CC BY-NC-SA 3.0 lizensiert wurde) auch unter die selbe Lizenz, als mich mit den juristischen Feinheiten rumzu?rgern.
Und nochmal zum konkreten Fall:
Tarin, du mu?t Grenzberg selbst nicht komplett unter einer gleichwertigen Lizenz ver?ffentlichen, wenn du nicht magst. Die Teile, die DS-Material verwenden, m?ssen aber unter einer gleichwertigen Lizenz ver?ffentlicht werden. Wie gesagt, es kommt dann aber auf Details an. Ich pers?nlich w?hle in solchen F?llen einfach den einfachen Weg und stelle den Rest auch unter die besagte Lizenz und gut ist es.