Grüße euch,
ich hab letztens ein kleines Abenteuer geschrieben, um meine SCs von Sturmklippe nach Bosk ( mit unfreiwilligem Stop durch Schiffbruch) zu bringen. In dem Abenteuer habe ich zwei
kleine Szenarien eingebaut, in denen die SCs die Möglichkeit haben Vampir oder Werwolf werden zu können.
Für die Vampire ergab sich auch bei mir die Frage, wie sie denn nun an Blut rankommen.
Lösung 1: Der Zauber "Freund", der hier schon erwähnt wurde, kann laut RvC je eh von jedem Vampir erlernt werden und ist deswegen auch sinnvoll. Insofern der Vampir SC auch noch ein Zauberwirker ist, wäre auch noch "Einschläfern" dienlich. Bei "Gehorche" ist es glaube ich eine Interpretationsfrage, da "Selbstmord und -verstümmelung" ausgeschlossen sind (DS4 S.58). Wäre sich zum Beispiel ein NSC bewusst, was ihm ihm gleich an unfreiwilligem Blutverlust blüht, könnte er sich dagegen wehren.
Lösung 2: In Kämpfen kann der Vampir ja auch die Möglichkeit haben Blut zu schnabulieren. Festgelegt ist im RvC 1 LK / Runde. Das Blutsaugen an sich ist aber nur bei wehrlosen Gegnern möglich.
Also hatte ich mir überlegt, ab wann ein Gegner für einen Vampir wehrlos ist UND auch noch genügend LK hat, die es auszusüppeln gilt.
Ansatz: Ich habe einen SC Vampir der Stufe 5, ihm gegenüber steht ein Ork, der schon ordentlich einstecken musste. Fällt die Lebenskraft des Orks auf die Anzahl entsprechend der Stufe des Vampirs (in diesem Fall auf 5LK oder tiefer), gilt der Ork als wehrlos. So kann der Vampir auch noch seine LK aufbessern und falls der Ork der letzte Gegner ist, können die anderen SCs einfach abwarten bis der Vampir sich sattgetrunken hat.
Ich würde das aber noch so weit runter modeln, dass das nur möglich ist, wenn der Gegner gleich groß oder kleiner als wie der Blutsauger ist. Größere Wesen könnten sich immer noch gut wehren (Realismus und so
)
Was haltet ihr davon? Meine Gruppe wird das demnächst vor den Latz geknallt kriegen; würde die Reaktionen darauf auch noch mal hier reinschreiben