Inwiefern billig?
Laut RvC S. 8 erhält ein Charakter wenn er danach erstellt wird 4 LP mehr, die er auf Kulturtalente verteilen kann. Dabei gelten ja weiterhin die "Preise" der Kulturtalente, die dort angegeben sind. Wahrnehmung um I zu steigern würde 1 LP kosten, Schnelle Reflexe hingegen 2 LP. Nicht verwendete dieser Anfangs-LP verfallen. Dabei darf aber kein Talent auf Rang II gesteigert werden.
Es müssen also keine 4 Talente sein.
Ein Charakter kann aber auch später jederzeit alle Talente aus den Kulturtalenten bis zum angegebenen Rang und für die angegebenen Kosten oder alternativ einem TP um I Rang, unabhängig davon welche Stufe oder Klasse er hat, steigern.
Heißt wenn der Charakter später Schnelle Reflexe auf II steigern möchte kann er dafür 1 TP oder 2 LP ausgeben, Wahrnehmung auf II zu steigern würde 1 TP oder 1 LP kosten.
Ein so erschaffener Waldelfen-Krieger könnte also mit den 4 "Kultur"-LP zu Beginn Schnelle Reflexe auf I, Jäger I und Wahrnehmung I erwerben (Schnelle Reflexe kostet 2 LP pro Talentrang, während Jäger und Wahrnehmung jeweils nur 1 LP pro Rang kosten, alle drei sind Teil des Elfen-Sets) anschließend könnte er mit dem ersten TP der Charaktererschaffung noch das Talent Schütze (ebenfalls Teil des Elfen-Sets) auf Talentrang I steigern.
Dieses wäre einem Stufe 1 Krieger normalerweise nicht zugänglich (Krieger dürfen es erst auf Stufe 8 bis Talentrang III erlernen), als Kulturtalent darf er es jedoch bis Rang II erwerben, wobei ein Rang eben 2 LP oder 1 TP kostet.
Wieder etwas anderes ist der Gratis-Talentrang von S. 143 im GRW
Da hat der Charakter je nach Herkunft 3 Talente zur Auswahl von denen er
eines um I steigern darf.